Checkliste Kapitaleinkünfte
Falls ein unten aufgeführter Punkt zutreffend ist, sind die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung zu erfassen:
- Persönlicher Steuersatz unter 25%
- Aus dem Vorjahr existiert ein Verlustvortrag oder es gibt eine Verlustbescheinigung der Bank
- Der Freibetrag von 801 € pro Person wurde nicht ausgeschöpft
- Es gibt steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben
- Es gibt Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen
- Es gibt ausländische Zinseinkünfte
- Es gibt Zinsen aus Privatdarlehen
- Es gibt Leistungen aus Lebensversicherungen
- Es gibt Zinseinkünfte, die anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind, z.B. Gewerbe oder Vermietung
- Es gibt Erstattungszinsen des Finanzamtes