Checkliste Kapitaleinkünfte

Falls ein unten aufgeführter Punkt zutreffend ist, sind die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung zu erfassen:
  • Persönlicher Steuersatz unter 25%
  • Aus dem Vorjahr existiert ein Verlustvortrag oder es gibt eine Verlustbescheinigung der Bank
  • Der Freibetrag von 801 € pro Person wurde nicht ausgeschöpft
  • Es gibt steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben
  • Es gibt Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen
  • Es gibt ausländische Zinseinkünfte
  • Es gibt Zinsen aus Privatdarlehen
  • Es gibt Leistungen aus Lebensversicherungen
  • Es gibt Zinseinkünfte, die anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind, z.B. Gewerbe oder Vermietung
  • Es gibt Erstattungszinsen des Finanzamtes