Ordnungsgemäße Rechnung

Rechnungsangaben

Eine Rechnung muss nach § 14 UStG folgende Bestandteile aufweisen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die USt-ID-Nummer des leistenden Unternehmers
  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer), die einmalig vergeben wird
  • Menge und Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung (sonstigen Leistung)
  • das Entgelt (Nettobetrag), aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuersatz, der gesondert auszuweisen ist sowie den Steuerbetrag
  • im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Z.B. Skonti, Rabatte etc.)
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  • den Bruttobetrag
  • bei Anzahlungen den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts falls er feststeht und nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt
  • In bestimmten Fällen die Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren (z.B. bei Reparaturrechnungen)
  • Bezeichnung „Gutschrift“ in Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger

 

Kleinbetragsrechnungen

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag €150,00 (250,00€ rückwirkend ab 01.01.2017) nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Die Menge und Art der gelieferten Gegenstände/Leistung
  • Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung/Leistung in einer Summe
  • anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung