Ordnungsgemäße Rechnung
Rechnungsangaben
Eine Rechnung muss nach § 14 UStG folgende Bestandteile aufweisen:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die USt-ID-Nummer des leistenden Unternehmers
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer), die einmalig vergeben wird
- Menge und Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung (sonstigen Leistung)
- das Entgelt (Nettobetrag), aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
- den auf das Entgelt entfallenden Steuersatz, der gesondert auszuweisen ist sowie den Steuerbetrag
- im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Z.B. Skonti, Rabatte etc.)
- den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt
- den Bruttobetrag
- bei Anzahlungen den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts falls er feststeht und nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt
- In bestimmten Fällen die Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren (z.B. bei Reparaturrechnungen)
- Bezeichnung „Gutschrift“ in Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger
Kleinbetragsrechnungen
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag €150,00 (250,00€ rückwirkend ab 01.01.2017) nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Die Menge und Art der gelieferten Gegenstände/Leistung
- Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung/Leistung in einer Summe
- anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung